Vortrag Peter Häußer, Patientenfürsprecher und -berater, 13.7.26

13.7.26, 10:00 bis 11:30
Protokoll Dieter Steinmetz, Peter Häußer Korrektur

Peter Häußer ist vom Verein Unabhängige Patientenberatung e. V.

Der Verein Unabhängige Patientenberatung e. V. unterscheidet Patientenberater und Patientenfürsprecher, alle arbeiten ehrenamtlich und unterliegen der Schweigepflicht.

Unabhängige Patientenberatung Tübingen e. V., Europaplatz 3, Tü

https://www.patientenberatung-tuebingen.de

BG Unfallklinik, Patientenfürsprecher
https://www.bg-kliniken.de/fileadmin//03_tuebingen/_content/PDFs/Patienten/Flyer-Patientenfuersprecher-BG-Klinik-Tuebingen.pdf

UKT, Patientenfürsprecher

https://www.patientenberatung-tuebingen.de/dokumente/flyer_ukt.pdf

Die Patientenberater unterstützen in den Räumen des Sozialforums (Europaplatz 3) Menschen bei Problemen mit unserm Gesundheitswesen (Haus- und Fachärzten, Krankenkassen und Versicherungen….) Sie helfen bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

In vielen Fällen verweisen sie auch an andere speziellere Organisationen und an Selbsthilfegruppen.

Kontakt erfolgt über Telefon und Terminabsprache oder über die wöchentliche Sprechstunde.

https://www.patientenberatung-tuebingen.de/#Wozu

Auf der Grundlage eines Vertrages mit den Kliniken kümmern sich die Fürsprecher um die Patienten und ihre Angehörigen vor Ort.

Herr Häußer betont, dass es auch im Interesse der Kliniken ist, Konflikte möglichst früh anzusprechen und zu lösen. Sie haben wöchentlich eine feste Sprechzeit in den Kliniken. Sie sind zu dritt, und alle zwei Wochen wechselt das Handy, über das sie rund um die Uhr erreichbar sind.

Die Patientenfürsprache darf keine rechtliche Beratung durchführen. Sie klären die Patienten allerdings über ihre Rechte auf und haben bei Bedarf eine Rechtsanwältin im Hintergrund.

Herr Häußer war Pfarrer (ev) in Rottenburg und anderen Orten, dann 11 Jahre Klinikseelsorger am UKT. Dort hat er gemerkt, wie viele Patienten Schwierigkeiten haben, sich in unserm Gesundheitswesen zurecht zu finden und zu ihrem Recht zu kommen. Gleichzeitig entstand im einem Leitbildprozess der Stadt eine Gruppe, die auch diese Probleme erkannte und über den Leitbildprozess hinaus, tätig werden wollte. So entstand der gemeinsame Plan, eine Beratungsstelle einzurichten – auf ehrenamtlicher Basis. Nach zwei Jahren Vorarbeit trat diese Gruppe zuerst mit einer Studium-Generale-Reihe zum Thema „Patientenautonomie“ an die Öffentlichkeit und begann im Januar 2006 mit der Beratung in der Neustadtgasse.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Krankenhäuser zuständig. Manche Länder haben die Patientenberatung, die Patientenführsprecher und die Patientenbeteiligung in den Gremien des Gesundheitswesens gesetzlich gereglt. In BW ist da noch Nachholbedarf.

Die Tübinger Beratuugsstelle hat sich der BAGP (Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -initiativen, https://www.bagp.de) angeschlossen, profitiert von deren Erfahrungen und hat dadurch indirekten Kontakt zum Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA. Dort wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt
(siehe https://www.g-ba.de).

Die Patienten sind dort von 3 Organisationen der Betroffenen und 3 Organisationen der Patientenberatung (u.a. die BAGP) vertreten. Sie haben Mitspracherecht, dürfen Anträge stellen, aber kein Stimmrecht.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) befindet sich gerade in einem Neuaufbau. (Die Geschichte ist unter https://www.v-up.de zu finden). Die bundesweite Stiftung UPD ist unter der Webseite https://patientenberatung.de erreichbar.